Abgewrackte Prämie
Abwrackprämie, die; Belohnung für die Vernichtung von Gebrauchsgegenständen; ihr Besitzer empfängt die Prämie, die er als Steuerzahler entrichtet. Abgewrakt werden auch insolvente Banken; in diesem Fall kommt die Prämie als Bonus den Managern zugute, die für die Pleite gesorgt haben.
So schreibt Hans Magnus Enzensberger in »Das Alphabet der Krise« in welchem sich noch andere Begriffe aus der sog. Finazkrise tummeln.
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