
Körperverletzung | Mit freundlicher Genehmigung Götz Wiedenroth
Hintergrund: Die Deutsche Justitia erhebt für die Lustmörder an Jonny K. als Anklage bloß »Körperverletzung mit Todesfolge«. Na, dann wird’s nicht so schmimm gewesen sein. Betrachten wir’s als kulturelle Bereicherung.
Info:
Keine Anklage wegen Mord oder Todschlag
Ähnliche Artikel:
- Redaktion Inland
- Heil Antifa
- 150 Jahre SPD
- Nachtrag zum Thema »Unwort des Jahres 2011«
- Karlspreis für Schäuble
Danke Herr libertärer Trottel 😉
Bitte, Herr linker Lemming.
Angesichts der Opfer rechter Gewalt in diesem dem Herren Kritisator so heiligen Lande ist diese Zeichnung ein Hohn der eckelhaftesten Art und entlarvt den Veröffentlicher als eine ebenso niedriges und dumpfes Vieh wie den Skinheadschläger.
Mit Verlaub: Aber ich glaube, Sie haben die Karikatur nicht verstanden. Für den dumpfen und ekelhaften Rest Ihres Kommentares, drücke ich in Anbetracht dessen wohlwollend beide Augen zu.